Hilfe in Notfällen:

 

Unser Tierheim ist nicht ständig besetzt! Sollten Sie uns nicht erreichen, wenden Sie sich im Notfall an Ihre Polizeidienststelle oder Ordnungsbehörde.

 

Betrifft es Fundtiere der Gemeinden Haßloch oder Böhl - Iggelheim, kann uns die Polizei, Feuerwehr und die Ordnungsämter der Gemeinden Haßloch und Böhl - Iggelheim rund um die Uhr auf unserer Notfallnummer erreichen. Zudem hat die Polizei Haßloch für Notfälle einen Tierheimschlüssel und kann so jederzeit unser Tierheim betreten.

 

Sechs Mitglieder unseres Vereins sind abwechselnd ehrenamtlich und in ihrer Freizeit in Rufbereitschaft. Daher, und um einen Mißbrauch unserer Notfallnummer zu vermeiden, haben Sie sicher Verständnis, dass wir diese Notfallnummer nicht veröffentlichen und auch die entsprechenden Dienststellen diese Notfallnummer nicht weitergeben! Bitte haben sie auch Geduld, wenn wir nicht sofort bei ihnen eintreffen.

 

Zudem hat jeder Bürger, der ein krankes oder verletztes Tier gefunden hat, die Möglichkeit, sich umgehend an einen Tierarzt zu wenden. Dort wird man Ihnen sicherlich auch weiterhelfen können. Bei jedem Tierarzt läuft ausserhalb der Sprechzeiten ein Band. Hier erfahren sie die Telefonnummer der diensthabenden Tierarztpraxis

 

Meldungen über Verstösse gegen das Tierschutzgesetz: 

Immer wieder kommt es vor, daß besorgte Bürger einen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz bei uns melden. Leider müssen wir dabei vermehrt feststellen, dass es sich in vielen Fällen lediglich um Nachbarschaftsstreitigkeiten handelt und man dem Nachbarn nur mal eins auswischen möchte. Dies behindert uns in unserer eigentlichen Arbeit sehr. Daher hier einmal eine kurze Beschreibung wie wir bei Meldungen vorgehen bzw. welche Möglichkeiten Sie als Tierfreunde in tatsächlichen Fällen haben.

 

Aus unseren Erfahrungen der vergangenen Jahre gehen wir grundsätzlich keinen anonymen Hinweisen mehr nach! Wahre Tierfreunde nennen uns ihren Namen und die Adresse. Wir geben Ihnen unser Wort, dass ihre persönlichen Daten an niemanden weitergegeben werden. Auch nicht an die angezeigte Person! Wir gehen den gemeldeten Fällen umgehend nach und versuchen uns ein Bild vor Ort zu machen. Selbstverständlich können Sie auch bei uns anfragen, wenn Sie sich nicht sicher sind ob ein Verstoss vorliegt. In der Regel können wir mit den betroffenen Personen eine Einigung finden und die Mißstände abstellen. Bei uneinsichtigen Tierhaltern schalten wir die entsprechende Veterinärbehörde ein. Diese übernimmt dann den Fall - darf aber aus rechtlichen Gründen im Anschluß an uns keine Rückmeldung über eingeleitete Maßnahmen geben. Diese Behörde ist auch das einzige Organ, welche rechtliche Maßnahmen ergreifen darf.

 

Es steht aber auch jedem Bürger frei, sich direkt an das zuständige Veterinäramt zu wenden. Für den Landkreis Bad Dürkheim befindet sich dieses bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Telefon 06322 961-6 000 oder 06322 961-6 001    

 

Sie haben einen streunenden Hund entdeckt?                        

Jagen Sie das Tier nicht unnötig! Bewahren Sie Ruhe und versuchen Sie auch das Tier zu beruhigen. Versuchen Sie es mit zureden, Futter und viel Geduld. Warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer und informieren Sie die Polizei oder den Tierschutzverein. Vielleicht gelingt es Ihnen auch den Hund auf ein Grundstück zu locken und die Tür zu schliessen. Dann ist er zumindest in Sicherheit. Sollte sich das Tier nicht einfangen lassen, dann auf keinen Fall jagen. Die Unsicherheit und Angst wird noch grösser. Ebenso die Gefahr, dass das Tier vor ein Auto läuft oder sie und andere gefährdet. Im Notfall, so hat unsere Erfahrung gezeigt, ist es sicherer einen Hund laufen zu lassen. Seine Panik legt sich dann schneller.

 

 

 

 

 

 

 

 

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