Heute, 19.06.2025 wurden wir gegen 18:00 Uhr vom Hotel Pälzer Buwe in Haßloch am Marktplatz darüber informiert, dass sich eine verletzte Taube auf der Gästeterrasse aufhält. Vor Ort fanden wir ein stark blutendes Tier vor, das wir sofort gesichert und zum tierärztlichen Notdienst gebracht haben. Leider konnte die Taube nur noch von ihrem Leid erlöst werden. Das Röntgenbild zeigt, dass auf die Taube mit Diabolos geschossen wurde. Diese Munition wird mit Druckluftwaffen (auch Luftpistole, Luftgewehr oder Luftdruckgewehr genannt), seltener auch mit Softair-/Airsoftwaffen verwendet.
Wir werden diesen Fall von Tierquälerei und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Anzeige bringen. Aufgrund des Fundorts und der verletzungsbedingten Flugunfähigkeit der Taube ist davon auszugehen, dass sie im Bereich des Marktplatzes in Haßloch angeschossen wurde. Hierdurch hat nicht nur eine wohlgenährte und ansonsten gesunde Taube (was leider die Ausnahme und nicht die Regel ist) unsägliche Qualen erleiden müssen und letztlich ihr Leben verloren, es wurde auch billigend in Kauf genommen, dass durch den Einsatz der Druckluftwaffe Menschen verletzt werden.
Wir bitten daher mögliche Zeugen verdächtige Beobachtungen an die Polizeiinspektion Haßloch zu melden. Entweder telefonisch unter 06324 933-0 oder per E-Mail an pihassloch(at)polizei.rlp.de. Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der zur Ermittlung des Tierquälers führt.
Darüber hinaus möchten wir euch für dieses Thema sensibilisieren. Schaut bitte - insbesondere im Bereich des Marktplatzes - genau hin, ob da wirklich nur eine Taube auf dem Boden sitzt (das alleine ist schon ungewöhnlich) oder ob das Tier verletzt ist und eventuell sogar blutet. Meldet uns entsprechende Funde bitte direkt unter 06324 4944. Sollte das Tierheim nicht besetzt sein, bitte an die Polizeiinspektion Haßloch wenden. Diese kann uns über eine Notrufnummer erreichen.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei der Tierarztpraxis Kirsten Keidel aus Haßloch bedanken, die uns trotz Notdienst sofort geholfen und aufgrund der Verletzung und des ansonsten guten Allgemeinzustands des Tieres die weitergehende Untersuchung der Verletzung veranlasst hat. Ohne die Unterstützung wäre dieser Fall von Tierquälerei nicht ans Licht gekommen.