Die konsequente Umsetzung unseres Vereinszwecks, Tierschutz zu vertreten und zu fördern, und der Betrieb unseres Tierheims sind mit erheblichen Ausgaben verbunden. Die Finanzierung dieser Ausgaben ruht auf verschiedenen Säulen, die wir im Folgenden näher erläutern möchten. Als gemeinnütziger Verein sind wir auf private und öffentliche Unterstützung angewiesen und stellen jährlich auf der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht vor.
Maximale Transparenz bei der Finanzierung ist für uns selbstverständlich und Teil unserer Satzung:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen, soweit er sich nicht in den Grenzen des Paragraphen 7 zur GemVO oder der künftig für die Steuerbegünstigung an seine Stelle tretende Vorschriften hält
Die verantwortungsvolle Verwendung der finanziellen Mittel ist ebenfalls durch die Satzung gesichert:
Etwaige Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden
Die Mitglieder erhalten keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden
Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig
Der Vorstand ist verantwortlich für die Erstellung des Rechnungsabschlusses, sowie die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens
Der Verein wird jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende
Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind bei Geldangelegenheiten vom Vorsitzenden bzw. seinem Stellvertreter und vom Kassenwart zu unterzeichnen
Eine Mitgliedschaft ist eine tolle Möglichkeit den Verein finanziell zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag fällt einmal im Jahr an und bietet uns daher eine gute Planbarkeit. Wir sind der Meinung, dass Tierschutz keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein darf und erheben daher einen gestaffelten jährlichen Mindestbeitrag: 12 € für Jugendliche, 24 € für Erwachsene, 40 € für Paare. Gerne darf natürlich auch ein individueller, höherer Beitrag gewählt werden.
Mehr Infos finden Sie unter Infos / Ihre Mithilfe / Mitgliedschaft.
Wir freuen uns über jeden noch so kleinen Betrag! Neben Einmalspenden helfen uns vor allem Daueraufträge, da wir mit diesen besser planen können. Wenn Sie die Spende ohne Verwendungszweck machen, können wir den Betrag genau dort einsetzen, wo er aktuell am meisten gebraucht wird. Da wir als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sind, können Sie Ihre Spende bei der Steuererklärung geltend machen. Bei Spenden bis 300 € benötigen Sie dafür auch keine zusätzliche Spendenbescheinigung. Jeder gespendete Euro kommt zu 100 % unseren Tieren zu Gute.
Alle Infos zum Thema Spenden finden Sie unter Infos / Ihre Mithilfe / Spenden.
Natürlich können Sie uns auch gerne mit Futter- oder Sachspenden unterstützen. Diese nehmen wir gerne während der Öffnungszeiten oder auch nach Absprache außerhalb an.
Als Tierpate übernehmen Sie die Patenschaft für eines oder mehrere unserer Tiere. Mit einem monatlichen Betrag (mindestens 5€) helfen Sie uns, die Fixkosten für diese Tiere zu stemmen. Diese Kosten sind vor allem bei kranken oder alten Tieren, deren Vermittlungschancen gering sind, schwer zu tragen.
Als Tierpate erhalten Sie eine Patenschaftsurkunde mit Foto Ihres Patentieres. Zu den Öffnungszeiten können Sie Ihr Patentier jederzeit im Tierheim besuchen. Bei Ihrem Schützling wird diese Urkunde auch aufgehangen, sowie werden Sie auf unserer Homepage namentlich erwähnt.
Füllerweg 157
67454 Haßloch
Telefon: 06324 4944
E-Mail: tierschutzverein.hassloch@t-online.de
Spenden heißt Leben retten. Da wir nicht durch öffentliche Mittel unterstützt werden, sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.
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